Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII
"Diese Einzelbetreuung soll Jugendlichen in besonders gefährdenden Lebenssituationen (wie z.B. im Punker-, Prostituierten-, Drogen- oder Nichtsesshaften-Milieu) gewährt werden, die sich erfahrungsgemäß den anderen Hilfen der Jugendhilfe entziehen und bei denen ohne eine intensive Einzelbetreuung durch Schutzhelfer, Aufsichtshelfer, Jugendberater usw. die Gefahr besteht, dass sie letztlich als ältere Jugendliche auf Dauer in Heimen oder in Einrichtungen der Psychiatrie landen".