Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Der Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer ist eine meist längerfristige Hilfe und dient der Förderung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen, sowie jungen Volljährigen. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme dieser jungen Menschen an und bietet Hilfe bei der Bewältigung von Krisen, aktuellen Konfliktsituationen und bei der Überwindung von Entwicklungsrückständen. Sie soll bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen unterstützen.
Der Bezug zur Familie soll bei Kindern und jüngeren Jugendlichen gefördert und erhalten bleiben. Die Hilfe bietet eine alters entsprechende Unterstützung in der Verselbständigungs Phase. Der Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer arbeitet mit den Personen Sorgeberechtigten bzw. Bezugspersonen zusammen und bezieht diese in die Hilfe mit ein.
Die Kooperation mit den Schulen bzw. Trägern der Berufsbildung ist ein wichtiger Betreuungs Schwerpunkt.
Betreuter Personenkreis und Merkmale:
Der Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer wird Schulkindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit individuellen oder familiären Schwierigkeiten gewährt, die zur Bewältigung dieser Probleme eine sozialpädagogische Unterstützung benötigen und für die eine individuelle Ausgestaltung der Hilfe geeignet und notwendig ist.