Integrationshelfer/innen (synonym auch Schulbegleiter, Schulassistenz, Integrationsassistenz) 

Kinder mit psychischen Störungen oder mit geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer (den Fähigkeiten des Schülers entsprechenden) Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell mit dem Ziel der Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie der Verbesserung ihrer Lebens praktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten.

Auch Schüler von Förderschulen können durch Integrationshelfer begleitet werden, wenn die Förderschule einen speziellen Bedarf eines Schülers nicht mit eigenem Personal abdecken kann.
Voraussetzung für den Einsatz von Integrationshelfer/innen ist, dass ein Schüler mit besonderem Förderungsbedarf durch überwiegende Unterrichtung im Klassenverband bei Einschaltung eines Integrationshelfers Lernfortschritte erreichen kann.

Integrationshelfer/innen dürfen nach der derzeitigen Rechtsprechung keine pädagogischen Aufgaben übernehmen, damit die Kostenübernahme der Eingliederungsmaßnahme durch das Sozialamt gesichert bleibt. Sie sind keine Lehrkräfte, sondern übernehmen sowohl pflegerische Aufgaben als auch Hilfestellungen im Unterricht. Hausaufgabenhilfen gehören nur dann zu den Aufgaben eines Integrationshelfers/einer Integrationshelferin, wenn sie im Einzelfall aufgrund der Behinderung notwendig ist.

Teilweise werden Integrationshelfer/innen auch in Kindergärten und Kindertagesstätten eingesetzt. Hier geben Integrationshelfer/innen individuelle Hilfestellungen im Kindergartenalltag und unterstützen in der Kommunikation sowie beim Ausbau von Sozialkompetenzen eines Kindergartenkindes.